Alle Angebote von WochenEndParken sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Das Absenden der Buchung an WochenEndParken stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch WochenEndParken zustande, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt.
Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.
Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung durch WochenEndParken auf einen Dritten übertragbar.
WochenEndParken stellt dem Kunden einen unbewachten, nicht verschlossenen und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in 85445 Schwaig, Eichenstraße 8 für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Bewachung und Verwahrung sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass alle Bewegungen auf dem Betriebsgelände von
einer Videoüberwachungsanlage erfasst werden.
Die Fahrzeuge sind stets vorwärts einzuparken.
Eventuelle Schäden, die durch unsachgemäßes Einparken entstehen, sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.
Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung einmalig den Transfer des Kunden vom Parkplatz zum Abflugterminal am Münchener Flughafen sowie zum vereinbarten Zeitpunkt vom Ankunftsterminal zurück zum Parkplatz. Zusätzliche Fahrten zwischen Flughafen München und Parkplatz werden mit 10 € je Strecke veranschlagt.
Der Transfer ist für max. 3 Personen pro gebuchten Stellplatz kostenfrei.
WochenEndParken betreibt hierzu einen Shuttleservice, der in der Regel in Form eines Sammeltransports erfolgt. Durch die Sammelbeförderung können vereinzelt Wartezeiten von bis zu maximal 30 min entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Die jeweiligen Ankunft- und Abflugzeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, WochenEndParken mitzuteilen. Für vom Kunden verursachte Leerfahrten fällt pro Fahrt eine Aufwandspauschale von 10 € an.
Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Aufwand WochenEndParken nachzuweisen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig, mindestens 30 Minuten vor dem vom Kunden geplanten Ankunftstermin am Flughafen, am Parkplatzgelände eintrifft.
WochenEndParken übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Termin, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. WochenEndParken haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen. Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
Essen in den Shuttle-Bussen ist nicht gestattet. Für etwaige Verunreinigungen, die durch den Kunden im Fahrzeug entstehen, haftet der Verursacher.
Die von WochenEndParken angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch WochenEndParken im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und ist vom Kunden in bar zu bezahlen. Bei einer Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer wird die gesamte Parkdauer mit den jeweils geltenden Tarifen der Fa. ParkenMUC berechnet.
Etwaige weitere Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zugestellt zu bekommen.
Bei einer Korrektur von bereits ausgestellten Rechnungen fällt eine Gebühr von 3 € pro Rechnung an.
Für den Versand einer Rechnung per Post fällt eine Pauschale von 3 € pro Sendung an.
Dem Auftragnehmer steht es frei, seine Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
Die erste Shuttlefahrt ist frühestens für einen Freitag ab 05:00 h buchbar.
Bei Ankunft verpflichtet sich der Kunde, nach dem Erhalt seiner Gepäckstücke den Shuttle telefonisch zu informieren.
Der Shuttle ist unter der Telefonnummer 0177 3334428 zu erreichen. Der Kunde hat sich nach dem Anruf unverzüglich zum vereinbarten Treffpunkt zu begeben.
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn grundsätzlich möglich. Die Stornierung muss gegenüber WochenEndParken schriftlich erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei WochenEndParken.
Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn vereinbart wird. Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Pauschalen an:
25 % des Rechnungsbetrages ab dem 13. bis zum 7.Tag vor dem Parkzeitbeginn
50 % des Rechnungsbetrages ab dem 6. bis zum 1. Tag vor dem Parkzeitbeginn
Bei einer späteren Stornierung fällt eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages an.
Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren durch die Stornierung veranlassten Aufwand nachzuweisen.
Eine Haftung durch WochenEndParken sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch WochenEndParken, eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
WochenEndParken haftet mit Ausnahme vorgenannter Fälle insbesondere nicht für Beschädigungen auf dem Parkgelände abgestellter Fahrzeuge, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.
Den Anweisungen der durch WochenEndParken bevollmächtigten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
Um Beschädigungen anderer Fahrzeuge durch Gepäck zu vermeiden, sind alle Fahrzeuge stets vorwärts einzuparken.
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist.
Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die bei Beschädigungen entstandenen Kosten werden dem Verursacher nach Beseitigung durch die WochenEndParken oder eines Bevollmächtigten in Rechnung gestellt.
Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist nur mit vorheriger Genehmigung durch WochenEndParken oder einer von WochenEndParken bevollmächtigten Person gestattet.
Das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen sowie die Entsorgung von Müll auf dem Betriebsgelände ist verboten.
Kosten zur Entfernung von Verunreinigungen oder Müll werden dem Verursacher auferlegt.
Das Befahren des Betriebsgeländes ist mit max. 15 Km/h erlaubt und nur Personen gestattet, die im Besitz einer für das betriebene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Für alle auf dem Betriebsgelände der WochenEndParken abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz her vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. WochenEndParken oder eine von ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.
WochenEndParken versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass bei Sonderleistungen (Fahrzeugreinigung etc.) die notwendigen Daten an den entsprechenden Dienstleister übertragen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Erding.
WochenEndParken
Brigitte Pyttlik
Eichenstraße 8
85445 Schwaig
Telefon: +49 177 3334428
E-Mail: info@wochenendparken.de